4 K 3107/11 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-09-19, 4 K 3107/11 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-09-19, 4 K 3107/11 Z
4 K 3107/11 ZSteuergericht19.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3107/11 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-19
Aktenzeichen: 4 K 3107/11 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0919.4K3107.11Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt:
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Ist die Position 7321 der Kombinierten Nomenklatur des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 (ABl. L 291, S. 1) geänderten Fassung dahingehend auszulegen, dass die in den Gründen näher beschriebenen Ofenrohrsets als Teile von Raumheizöfen, Kesselöfen und Küchenherden angesehen werden können?
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Sollte die Frage 1 zu verneinen sein, können die Ofenrohrsets dann in die Position 7307 eingereiht werden?
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