Finanzgericht Düsseldorf, 2012-04-20, 7 K 59/12 Kg

7 K 59/12 KgSteuergericht20.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 59/12 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-20

Aktenzeichen: 7 K 59/12 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0420.7K59.12KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 26.1.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.12.2012 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für sein Kind B ab Oktober 2010 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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