Finanzgericht Düsseldorf, 2012-04-04, 5 K 3139/09 U

5 K 3139/09 USteuergericht04.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 3139/09 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-04

Aktenzeichen: 5 K 3139/09 U

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0404.5K3139.09U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerfestsetzung 2000 auf Grundlage der beim Beklagten am 25.10.2001 eigegangenen Umsatzsteuererklärung 2000 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 14.06.2002 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens V R 5/07 trägt der Beklagte.

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