Finanzgericht Düsseldorf, 2012-03-26, 6 K 4454/10 K,F

6 K 4454/10 K,FSteuergericht26.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4454/10 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-26

Aktenzeichen: 6 K 4454/10 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0326.6K4454.10K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

  1. Die Körperschaftsteuer 2008 wird unter Ansatz eines Steuerbilanzgewinnes i. H. von 3.276 EUR (Verlust laut Bescheid 48.669 EUR + Auflösung § 7 g EStG 46.380,00 EUR + Verzinsung 5.565,60 EUR) festgesetzt.

  2. Der verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2008 wird entsprechend der Änderung zu 1. festgestellt.

  3. Der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31.12.2008 wird entsprechend der Änderung zu 1. festgestellt.

  4. Die Besteuerungsgrundlagen gem. gem. § 27 Abs. 2 KStG zum 31.12. 2008 und gem. § 28 Abs. 1 KStG zum 31.12. 2008 werden entsprechend der Änderung zu 1. festgestellt.

  5. Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.

  6. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

  7. Die Revision wird zugelassen.

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