4 K 4257/11 VTa,Z,EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-03-02, 4 K 4257/11 VTa,Z,EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-03-02, 4 K 4257/11 VTa,Z,EU
4 K 4257/11 VTa,Z,EUSteuergericht02.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4257/11 VTa,Z,EU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-02
Aktenzeichen: 4 K 4257/11 VTa,Z,EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0302.4K4257.11VTA.Z.EU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steuerbescheid vom 24. August 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. November 2011 wird aufgehoben, soweit der Beklagte für 7.000 Zigaretten der Marke ............ 974,54 EUR Tabaksteuer festgesetzt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 74 % und der Beklagte trägt 26 % der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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