Finanzgericht Düsseldorf, 2012-01-02, 10 Ko 2007/11 KF

10 Ko 2007/11 KFSteuergericht02.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 Ko 2007/11 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-02

Aktenzeichen: 10 Ko 2007/11 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0102.10KO2007.11KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 26. Mai 2011 werden die demr Erinnerungsführerin zu erstattenden Kosten auf 153,06....... EUR fest-gesetzt.

Die weiter gehende Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebühren frei.

Die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten tragen die Erinnerungsführerin zu 23,09 % und der Erinnerungsgegner zu 76,91.......... %.

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