Finanzgericht Düsseldorf, 2011-12-14, 4 K 2391/11 Erb

4 K 2391/11 ErbSteuergericht14.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 2391/11 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-14

Aktenzeichen: 4 K 2391/11 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1214.4K2391.11ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: . Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 6. Dezember 2002 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. Juni 2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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