Finanzgericht Düsseldorf, 2011-11-14, 15 Ko 827/11 GK

15 Ko 827/11 GKSteuergericht14.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 Ko 827/11 GK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-14

Aktenzeichen: 15 Ko 827/11 GK

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1114.15KO827.11GK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Auf die Erinnerung des Zweitschuldners vom 14.02.2011 wird die Zweitschuldnerrechnung vom 05.01.2011 (Kassenzeichen „001“) aufgehoben.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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