15 Ko 827/11 GK•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-11-14, 15 Ko 827/11 GK
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-11-14, 15 Ko 827/11 GK
15 Ko 827/11 GKSteuergericht14.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 Ko 827/11 GK — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-14
Aktenzeichen: 15 Ko 827/11 GK
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1114.15KO827.11GK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Auf die Erinnerung des Zweitschuldners vom 14.02.2011 wird die Zweitschuldnerrechnung vom 05.01.2011 (Kassenzeichen „001“) aufgehoben.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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