4 K 4351/10 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-11-02, 4 K 4351/10 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-11-02, 4 K 4351/10 VE
4 K 4351/10 VESteuergericht02.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4351/10 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-02
Aktenzeichen: 4 K 4351/10 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1102.4K4351.10VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Steuerbescheids vom 29. September 2010 in der Fassung des Steuerbescheids vom 25. Oktober 2010 und in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. November 2010 verpflichtet, der Klägerin weitere 3.380,91 EUR Energiesteuer zu erstatten.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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