Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-20, 12 K 817/11 KV

12 K 817/11 KVSteuergericht20.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 817/11 KV — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-20

Aktenzeichen: 12 K 817/11 KV

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1020.12K817.11KV.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Zwangsvollstreckung wegen der in dem Schreiben des Beklagten vom 5.10.2007 (CZ_DE 1) aufgeführten Beträge ist unzulässig.

Der Beklagte wird verpflichtet, die wegen dieser Beträge ausgebrachten Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.