6 K 4267/09 K,F,H•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-18, 6 K 4267/09 K,F,H
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-18, 6 K 4267/09 K,F,H
6 K 4267/09 K,F,HSteuergericht18.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4267/09 K,F,H — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-18
Aktenzeichen: 6 K 4267/09 K,F,H
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1018.6K4267.09K.F.H.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
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Unter Änderung der Bescheide zur gesonderten Feststellung von Besteue-rungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2 KStG werden die Endbestände des steu-erlichen Einlagekontos zum 31.12.2001 auf 1.311.823 EUR, zum 31.12.2002 auf 2.604.268 EUR, zum 31.12.2003 auf 5.130.317 EUR, zum 31.12.2004 auf 3.696.688 EUR festgestellt. Unter Änderung des Haftungsbescheids über Kapitalertragsteuer vom 15.06.2009 wird die Haftungsschuld auf 60.688 EUR zuzüglich Solidaritätszuschlag herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage ab-gewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 38 v.H. und der Beklagte zu 62 v.H.
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Die Revision wird zugelassen.
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Der Streitwert wird auf 897.550 EUR festgesetzt.
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