10 K 3255/09 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-09-08, 10 K 3255/09 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-09-08, 10 K 3255/09 Kg
10 K 3255/09 KgSteuergericht08.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 3255/09 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-08
Aktenzeichen: 10 K 3255/09 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0908.10K3255.09KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 12. April 2011 (F01 - KG-Nr. 371FK139290) wird dahin geän¬dert, dass weitere zu erstattende Kosten in Höhe von 121,50 Euro festgesetzt werden. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 81,29 v. H. und die Beklagte zu 18,71 v. H.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.