1 V 2325/11 A(E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-09-05, 1 V 2325/11 A(E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-09-05, 1 V 2325/11 A(E)
1 V 2325/11 A(E)Steuergericht05.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 V 2325/11 A(E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-05
Aktenzeichen: 1 V 2325/11 A(E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0905.1V2325.11A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 18.05.2011 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung in voller Höhe ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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