15 K 2520/10 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-07-13, 15 K 2520/10 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-07-13, 15 K 2520/10 Kg
15 K 2520/10 KgSteuergericht13.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2520/10 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-13
Aktenzeichen: 15 K 2520/10 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0713.15K2520.10KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 2. März 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2010 verpflichtet, Kindergeld für die beiden Kinder „X“ und „Q“ für die Monate Oktober und November 2006 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.
Die Revision wird zugelassen.
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