Finanzgericht Düsseldorf, 2011-07-13, 15 K 2520/10 Kg

15 K 2520/10 KgSteuergericht13.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2520/10 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: 15 K 2520/10 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0713.15K2520.10KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 2. März 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2010 verpflichtet, Kindergeld für die beiden Kinder „X“ und „Q“ für die Monate Oktober und November 2006 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.

Die Revision wird zugelassen.

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