7 K 3951/10 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-06-08, 7 K 3951/10 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-06-08, 7 K 3951/10 Kg
7 K 3951/10 KgSteuergericht08.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 3951/10 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-08
Aktenzeichen: 7 K 3951/10 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0608.7K3951.10KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 05.10.2010 verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Klägers zu erstatten.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
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