Finanzgericht Düsseldorf, 2011-06-08, 7 K 3951/10 Kg

7 K 3951/10 KgSteuergericht08.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 3951/10 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-08

Aktenzeichen: 7 K 3951/10 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0608.7K3951.10KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 05.10.2010 verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Klägers zu erstatten.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.