9 Ko 1223/11 KF•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-05-30, 9 Ko 1223/11 KF
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-05-30, 9 Ko 1223/11 KF
9 Ko 1223/11 KFSteuergericht30.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 Ko 1223/11 KF — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-30
Aktenzeichen: 9 Ko 1223/11 KF
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0530.9KO1223.11KF.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Erinnerung vom 04.04.2011 wird der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 25.03.2011 geändert und die zu zahlende Vergütung auf 411,20 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.