Finanzgericht Düsseldorf, 2011-05-30, 9 Ko 1223/11 KF

9 Ko 1223/11 KFSteuergericht30.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 9 Ko 1223/11 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-30

Aktenzeichen: 9 Ko 1223/11 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0530.9KO1223.11KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Erinnerung vom 04.04.2011 wird der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 25.03.2011 geändert und die zu zahlende Vergütung auf 411,20 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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