Finanzgericht Düsseldorf, 2011-03-08, 4 K 1605/10 VZr

4 K 1605/10 VZrSteuergericht08.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1605/10 VZr — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-08

Aktenzeichen: 4 K 1605/10 VZr

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0308.4K1605.10VZR.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Ist Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1443/82 der Kommission vom 8. Juni 1982 mit Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der Quotenregelung im Zuckersektor dahin auszulegen, dass von dieser Bestimmung auch die von einer Behörde im Rahmen einer Prüfung bei dem Hersteller nachträglich festgestellten Mehrmengen erfasst werden?

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