Finanzgericht Düsseldorf, 2009-11-12, 12 K 961/06 F

12 K 961/06 FSteuergericht12.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 961/06 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-12

Aktenzeichen: 12 K 961/06 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:1112.12K961.06F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheids vom 17.6.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 1.2.2006 wird die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31.12.2004 dergestalt geändert, dass der Verlust der Klägerin aus ihrer Beteiligung an der „S-GmbH“ mit insgesamt 150.000,00 DM (= 76.693,78 EUR) zugrundegelegt wird.

Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

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