7 K 939/09 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-08-25, 7 K 939/09 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-08-25, 7 K 939/09 F
7 K 939/09 FSteuergericht25.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 939/09 F — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 7 K 939/09 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0825.7K939.09F.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Beklagte (Insolvenzverwalter) trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Der Streitwert wird bis zum 24.11.2008 auf X EUR und ab dem 25.11.2008 (Wiederaufnahme des Verfahrens) auf Y EUR festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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