8 K 3412/06 G,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-06-16, 8 K 3412/06 G,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-06-16, 8 K 3412/06 G,F
8 K 3412/06 G,FSteuergericht16.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 3412/06 G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-16
Aktenzeichen: 8 K 3412/06 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0616.8K3412.06G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2003 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.08.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.07.2006 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag für 2003 auf 0 EURO herabgesetzt wird.
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum 31.12.2003 vom 26.07.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.07.2006 wird dahingehend geändert, dass ein Gewerbeverlust auf den 31.12.2003 in Höhe von 795.839 EURO festgestellt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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