5 K 3940/07 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-06-10, 5 K 3940/07 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-06-10, 5 K 3940/07 U
5 K 3940/07 USteuergericht10.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 3940/07 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-10
Aktenzeichen: 5 K 3940/07 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0610.5K3940.07U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung entstandenen Verfahrenskosten haben der Kläger zu 84 v. H. und das beklagte Finanzamt zu 16 v. H. zu tragen. Die danach entstandenen Verfahrenskosten hat der Kläger alleine zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird bis zum Ende der mündlichen Verhandlung auf 405.759,00 EUR und danach auf 341.786,00 EUR festgesetzt.
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