11 K 4502/07 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-06-04, 11 K 4502/07 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-06-04, 11 K 4502/07 E
11 K 4502/07 ESteuergericht04.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 4502/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-04
Aktenzeichen: 11 K 4502/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0604.11K4502.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 13. Juli 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Oktober 2007 wird dahingehend abgeändert, dass zusätzliche Fahrtkosten des Klägers i.H.v. 1.715 EUR und der Klägerin i.H.v. 3.583 EUR als Werbungskosten bei deren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.
Die Berechnung des geänderten Steuerbetrages wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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