14 K 1750/08 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-05-18, 14 K 1750/08 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-05-18, 14 K 1750/08 Kg
14 K 1750/08 KgSteuergericht18.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1750/08 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-18
Aktenzeichen: 14 K 1750/08 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0518.14K1750.08KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 22.03.2007 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 26.03.2008 und der Einspruchsentscheidung vom 16.04.2008 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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