Finanzgericht Düsseldorf, 2009-04-30, 15 K 4357/08 E

15 K 4357/08 ESteuergericht30.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 4357/08 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-30

Aktenzeichen: 15 K 4357/08 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0430.15K4357.08E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2000 vom 12.11.2001 und 2002 vom 19.12.2003, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.10.2008, werden dahin geändert, dass die Einkommensteuer 2000 auf 20.808,56 EUR und die Einkommensteuer 2002 auf 25.096,00 EUR herabgesetzt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

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