6 K 4137/06 K,G,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-04-28, 6 K 4137/06 K,G,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-04-28, 6 K 4137/06 K,G,F
6 K 4137/06 K,G,FSteuergericht28.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4137/06 K,G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-28
Aktenzeichen: 6 K 4137/06 K,G,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0428.6K4137.06K.G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
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Die angefochtenen Steuer- und Feststellungsbescheide werden dahingehend geändert, dass die verdeckten Gewinnausschüttungen auf 59.000 DM in 1999, 41.096 DM in 2000 und 32.401 DM in 2001 herabgesetzt, die Zahlungen an die „D-AG“, Schweiz als Betriebsausgaben berücksichtigt und die damit zusammenhängenden Hinzuschätzungen von Zinsen rückgängig gemacht werden. Die Änderung der gesonderten Feststellungen und die Steuerberechnung werden dem Beklagten übertragen.
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Die Kosten des Verfahrens tragen bis zur mündlichen Verhandlung die Klägerin zu 14 v.H. und der Beklagten zu 86 v.H. und anschließend der Beklagte allein.
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