Finanzgericht Düsseldorf, 2009-04-28, 6 K 4137/06 K,G,F

6 K 4137/06 K,G,FSteuergericht28.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4137/06 K,G,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-28

Aktenzeichen: 6 K 4137/06 K,G,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0428.6K4137.06K.G.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

  1. Die angefochtenen Steuer- und Feststellungsbescheide werden dahingehend geändert, dass die verdeckten Gewinnausschüttungen auf 59.000 DM in 1999, 41.096 DM in 2000 und 32.401 DM in 2001 herabgesetzt, die Zahlungen an die „D-AG“, Schweiz als Betriebsausgaben berücksichtigt und die damit zusammenhängenden Hinzuschätzungen von Zinsen rückgängig gemacht werden. Die Änderung der gesonderten Feststellungen und die Steuerberechnung werden dem Beklagten übertragen.

  2. Die Kosten des Verfahrens tragen bis zur mündlichen Verhandlung die Klägerin zu 14 v.H. und der Beklagten zu 86 v.H. und anschließend der Beklagte allein.

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