11 K 4347/08 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-04-16, 11 K 4347/08 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-04-16, 11 K 4347/08 G
11 K 4347/08 GSteuergericht16.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 4347/08 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-16
Aktenzeichen: 11 K 4347/08 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0416.11K4347.08G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 2000 bis 2002 vom 28. Dezember 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Oktober 2008 werden dahingehend abgeändert, dass Gewinne aus Gewerbebetrieb i.H.v. 486.680 DM (2000), 432.531 DM (2001) bzw. 171.445 EUR (2003) berücksichtigt werden.
Die Berechnung des jeweiligen Messbetrags wird dem Beklagten übertragen.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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