Finanzgericht Düsseldorf, 2009-03-12, 14 K 3600/06 G

14 K 3600/06 GSteuergericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 3600/06 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: 14 K 3600/06 G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0312.14K3600.06G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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