12 K 1130/08 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2009-03-12, 12 K 1130/08 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2009-03-12, 12 K 1130/08 AO
12 K 1130/08 AOSteuergericht12.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 1130/08 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: 12 K 1130/08 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0312.12K1130.08AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Abrechnungsbescheid vom 7.1.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.2.2008 wird dahingehend geändert, dass Säumniszuschläge auf die darin ausgewiesenen Rückforderungsbeträge zur Einkommensteuer 1996 und zum Solidaritätszuschlag 1996 nicht entstanden sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 55%, der Beklagte zu 45% .
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