Finanzgericht Düsseldorf, 2009-03-04, 4 K 3898/08 VE

4 K 3898/08 VESteuergericht04.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3898/08 VE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 4 K 3898/08 VE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2009:0304.4K3898.08VE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das beklagte Hauptzollamt wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 17.03.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.09.2008 verpflichtet, dem Kläger 129,06 EUR Energiesteuer zu vergüten.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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