11 K 698/06 H(L)•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-09-25, 11 K 698/06 H(L)
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-09-25, 11 K 698/06 H(L)
11 K 698/06 H(L)Steuergericht25.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 698/06 H(L) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-25
Aktenzeichen: 11 K 698/06 H(L)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0925.11K698.06H.L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der angefochtene Lohnsteuerhaftungsbescheid vom 5. August 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Januar 2006 wird dahingehend geändert, dass der Lohnsteuerhaftungsbetrag wegen des an den Arbeitnehmer G. überlassenen Kraftfahrzeugs (Tz. 3 des Lohnsteueraußenprüfungsberichts vom 12. Juli 2005) um 15.121 EUR herabgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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