12 K 1083/04 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-08-28, 12 K 1083/04 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-08-28, 12 K 1083/04 E
12 K 1083/04 ESteuergericht28.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 1083/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: 12 K 1083/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0828.12K1083.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer der Kläger ist für 1996 ohne einen Gewinn für die Veräußerung von Anteilen an der "F"GmbH festzusetzen. Die Berechnung der entsprechenden Einkommensteuer übernimmt das beklagte Finanzamt.
Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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