Finanzgericht Düsseldorf, 2008-08-28, 12 K 1083/04 E

12 K 1083/04 ESteuergericht28.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 1083/04 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-28

Aktenzeichen: 12 K 1083/04 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0828.12K1083.04E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Einkommensteuer der Kläger ist für 1996 ohne einen Gewinn für die Veräußerung von Anteilen an der "F"GmbH festzusetzen. Die Berechnung der entsprechenden Einkommensteuer übernimmt das beklagte Finanzamt.

Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.