11 K 580/07 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-08-22, 11 K 580/07 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-08-22, 11 K 580/07 E
11 K 580/07 ESteuergericht22.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 580/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 11 K 580/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0822.11K580.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Ablehnungsbescheide vom 17. Juli bzw. 12. August 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2007 werden aufgehoben. Der Beklagte wird dazu verpflichtet, die Einkommensteuerfestsetzungen für die Jahre 2001 bis 2003 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um die Nachteilsausgleichszahlungen i.H.v. 1.210,31 DM (2001), 999,55 EUR (2002) bzw. 1.082,70 EUR (2003) niedriger festgesetzt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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