4 V 2677/08 A(VM)•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-08-08, 4 V 2677/08 A(VM)
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-08-08, 4 V 2677/08 A(VM)
4 V 2677/08 A(VM)Steuergericht08.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 2677/08 A(VM) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-08
Aktenzeichen: 4 V 2677/08 A(VM)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0808.4V2677.08A.VM.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Bescheids des Antragsgegners vom 09.06.2008 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Ergehen der das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung, spätestens aber bis zu seiner Unanfechtbarkeit ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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