14 K 1167/05 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 14 K 1167/05 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 14 K 1167/05 F
14 K 1167/05 FSteuergericht31.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1167/05 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-31
Aktenzeichen: 14 K 1167/05 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0731.14K1167.05F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Gewinns vom 28.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.02.2005 wird insoweit geändert, dass der Gewinn für die Jahre 1996, 1997 und 1998 unter Berücksichtigung der zu mindernden Gewerbesteuerrückstellung um jeweils 2.000 DM geringer angesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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