Finanzgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 14 K 1167/05 F

14 K 1167/05 FSteuergericht31.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1167/05 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-31

Aktenzeichen: 14 K 1167/05 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0731.14K1167.05F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Gewinns vom 28.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.02.2005 wird insoweit geändert, dass der Gewinn für die Jahre 1996, 1997 und 1998 unter Berücksichtigung der zu mindernden Gewerbesteuerrückstellung um jeweils 2.000 DM geringer angesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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