4 K 361/08 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-07-30, 4 K 361/08 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-07-30, 4 K 361/08 Z
4 K 361/08 ZSteuergericht30.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 361/08 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-30
Aktenzeichen: 4 K 361/08 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0730.4K361.08Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Verfahren 4 K 361/08 Z und 4 K 363/08 Z werden zu gemeinsamer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 4 K 361/08 Z verbunden.
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird um eine Vorabentscheidung zu folgenden Fragen ersucht:
-
Ist Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl EG Nr. L 302/1) dahin auszulegen, dass das Separieren, Reinigen und Zerkleinern von Silicium-Metallblöcken sowie das anschließende Sieben, Sortieren und Verpacken der durch das Zerkleinern entstandenen Siliciumkörner eine ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung darstellt?
-
Für den Fall, dass die erste Frage verneint wird: Ist die Verordnung (EG) Nr. 398/2004 des Rates vom 2. März 2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl EU Nr. L 66/15) gültig?
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.