11 K 3441/06 E,AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-06-12, 11 K 3441/06 E,AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-06-12, 11 K 3441/06 E,AO
11 K 3441/06 E,AOSteuergericht12.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3441/06 E,AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-12
Aktenzeichen: 11 K 3441/06 E,AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0612.11K3441.06E.AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 1999 vom 13.12.2004 wird insoweit geändert, dass weitere Betriebsausgaben bei den Einkünften des Klägers aus selbstständiger Tätigkeit i. H. v. 981,29 DM zuzüglich Umsatzsteuer i. H. v. 157,-- DM bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt werden.
Die Berechnung des hiernach festzusetzenden Steuerbetrages wird dem Beklagten aufgegeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren IV B 143/04 und IV B 150/05, tragen bis zur Antragseinschränkung die Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 %. Für die Zeit danach werden die Kosten den Klägern zu 80 % und dem Beklagten zu 20 % auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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