17 K 692/07 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-05-05, 17 K 692/07 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-05-05, 17 K 692/07 E
17 K 692/07 ESteuergericht05.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 17 K 692/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-05
Aktenzeichen: 17 K 692/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0505.17K692.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Ablehnungsbescheide vom 16.01.2007 und der Einspruchsentscheidung vom 08.02.2007 wird der Beklagte verpflichtet, die Einkommensteuerbescheide für 2001 vom 23.09.2002 und für 2002 vom 05.12.2003 dahin zu ändern, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 2.013,67 DM (2001) und 1.053,78 EUR (2002) niedriger festgesetzt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
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