4 K 51/06 Erb•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-04-30, 4 K 51/06 Erb
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-04-30, 4 K 51/06 Erb
4 K 51/06 ErbSteuergericht30.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 51/06 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-30
Aktenzeichen: 4 K 51/06 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0430.4K51.06ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 12.10.2004 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 07.04.2005 und die Einspruchsentscheidung vom 09.12.2005 werden insoweit aufgehoben, als der Beklagte eine Steuer von mehr als 5.271 EUR festgesetzt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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