Finanzgericht Düsseldorf, 2008-04-28, 16 K 4847/06 E

16 K 4847/06 ESteuergericht28.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 4847/06 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-28

Aktenzeichen: 16 K 4847/06 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0428.16K4847.06E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 4.7.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.11.2006 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1.216.000 DM gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Einkommensteuergesetz 2001 ermäßigt besteuert werden.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Einkommensteuer 2001 wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung).

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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