12 K 4730/04 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-04-24, 12 K 4730/04 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-04-24, 12 K 4730/04 E
12 K 4730/04 ESteuergericht24.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 4730/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-24
Aktenzeichen: 12 K 4730/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0424.12K4730.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Das Finanzamt wird verpflichtet, über die Einkommensteuererklärungen der Klägerin für 1997 und 1998 sachlich zu entscheiden.
Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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