16 K 4689/06 E,U,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-03-20, 16 K 4689/06 E,U,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-03-20, 16 K 4689/06 E,U,F
16 K 4689/06 E,U,FSteuergericht20.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 4689/06 E,U,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-20
Aktenzeichen: 16 K 4689/06 E,U,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0320.16K4689.06E.U.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuer für 2003 wird um 1.889,28 EUR und die Umsatzsteuer 2004 um 8.683,41 EUR gemindert. Die Einkommensteuerfestsetzung 2004 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb um 42.000 EUR abzüglich auf diesen Betrag entfallender bisher gebildeter Gewerbesteuerrückstellung niedriger angesetzt wird.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Einkommensteuer 2004 wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
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