Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-11, 6 Ko 31/08 KF

6 Ko 31/08 KFSteuergericht11.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 Ko 31/08 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-11

Aktenzeichen: 6 Ko 31/08 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0211.6KO31.08KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die gerichtlichen Auslagen trägt die Erinnerungsführerin.

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