Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-11, 10 K 2579/06 Kg

10 K 2579/06 KgSteuergericht11.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2579/06 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-11

Aktenzeichen: 10 K 2579/06 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0211.10K2579.06KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 5.4.2006 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.5.2006 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Kindergeldantrag des Klägers vom 20.10.2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

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