10 K 2579/06 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-11, 10 K 2579/06 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-11, 10 K 2579/06 Kg
10 K 2579/06 KgSteuergericht11.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2579/06 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-11
Aktenzeichen: 10 K 2579/06 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0211.10K2579.06KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 5.4.2006 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.5.2006 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Kindergeldantrag des Klägers vom 20.10.2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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