8 Ko 249/08 GK•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-05, 8 Ko 249/08 GK
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-05, 8 Ko 249/08 GK
8 Ko 249/08 GKSteuergericht05.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 Ko 249/08 GK — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-05
Aktenzeichen: 8 Ko 249/08 GK
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0205.8KO249.08GK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Kostenrechnung vom 10. Januar 2008 (Kassenzeichen) wird aufgehoben. Die Sache wird an die Kostenbeamtin (Kostenstelle) des Gerichts zurückgegeben, die eine neue Kostenrechnung unter Ansatz eines Streitwerts von 500.000 Euro zu erstellen haben wird.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.