Finanzgericht Düsseldorf, 2008-02-05, 8 Ko 249/08 GK

8 Ko 249/08 GKSteuergericht05.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 8 Ko 249/08 GK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-05

Aktenzeichen: 8 Ko 249/08 GK

ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0205.8KO249.08GK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Kostenrechnung vom 10. Januar 2008 (Kassenzeichen) wird aufgehoben. Die Sache wird an die Kostenbeamtin (Kostenstelle) des Gerichts zurückgegeben, die eine neue Kostenrechnung unter Ansatz eines Streitwerts von 500.000 Euro zu erstellen haben wird.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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