10 K 1462/07 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2008-01-22, 10 K 1462/07 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2008-01-22, 10 K 1462/07 Kg
10 K 1462/07 KgSteuergericht22.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 1462/07 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-22
Aktenzeichen: 10 K 1462/07 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2008:0122.10K1462.07KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Bescheide vom 11. Juli 2006 und vom 15. November 2006 sowie der Einspruchsentscheidung vom 16. November 2006 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für die Kinder „A“ und „B“ für die Zeit von Mai 2004 bis November 2006 in Höhe von jeweils 154 Euro monatlich festzusetzen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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