Finanzgericht Düsseldorf, 2007-11-15, 14 K 1342/06 Kg

14 K 1342/06 KgSteuergericht15.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 1342/06 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-15

Aktenzeichen: 14 K 1342/06 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:1115.14K1342.06KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 2. Februar 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Februar 2006 verpflichtet, zugunsten der Mutter ab September 2005 Kindergeld für die Tochter Bettina festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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