Finanzgericht Düsseldorf, 2007-05-23, 18 V 1645/07 A(AO)

18 V 1645/07 A(AO)Steuergericht23.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 18 V 1645/07 A(AO) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-05-23

Aktenzeichen: 18 V 1645/07 A(AO)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0523.18V1645.07A.AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Abrechnungsbescheids vom 02.04.2007 wird bis einen Monat nach Ergehen einer Entscheidung über den hiergegen eingelegten Einspruch ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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