6 K 2583/05 K,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-04-24, 6 K 2583/05 K,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-04-24, 6 K 2583/05 K,F
6 K 2583/05 K,FSteuergericht24.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 2583/05 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-24
Aktenzeichen: 6 K 2583/05 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0424.6K2583.05K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.05.2005 und Abänderung der Bescheide über die Körperschaftsteuer 1995 und die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals gemäß § 47 Abs. 1 KStG a.F. auf den 30.06.1995 beide vom 26.01.2004 werden
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die Körperschaftsteuer 1995 unter Minderung des Einkommens um "X.XXX.XXX" DM - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellungen - festgesetzt; das Einkommen und die Tarifbelastung werden entsprechend festgestellt;
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das verwendbare Eigenkapital entsprechend den geänderten Beträgen festgestellt.
Die Berechnung der festgesetzten bzw. festgestellten Beträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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