10 K 5698/04 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 10 K 5698/04 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 10 K 5698/04 Kg
10 K 5698/04 KgSteuergericht20.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 5698/04 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 10 K 5698/04 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0320.10K5698.04KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 01.03.2004 und der Einspruchsentscheidung vom 09.09.2004 verpflichtet, über den Kindergeldantrag der Klägerin für die Zeit von April 2003 bis September 2004 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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