11 Ko 3077/06 GK•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-03-19, 11 Ko 3077/06 GK
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-03-19, 11 Ko 3077/06 GK
11 Ko 3077/06 GKSteuergericht19.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 Ko 3077/06 GK — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-19
Aktenzeichen: 11 Ko 3077/06 GK
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0319.11KO3077.06GK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Der Erinnerungsführer trägt die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtli¬chen Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.